Feststellung der Gleichwertigkeit "B-WuG" und "B-VWL-WuG"
Der Prüfungsausschuss hat einstimmig die Gleichwertigkeit der Bachelorstudiengänge „Wirtschaft und Gesellschaft“ und „Volkswirtschaftslehre - Wirtschaft und Gesellschaft“ beschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 16 (2) der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung.