Gleichwertigkeit von Studiengängen

Feststellung der Gleichwertigkeit "B-WuG" und "B-VWL-WuG"

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Der Prüfungsausschuss hat einstimmig die Gleichwertigkeit der Bachelorstudiengänge „Wirtschaft und Gesellschaft“ und „Volkswirtschaftslehre - Wirtschaft und Gesellschaft“ beschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 16 (2) der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung.

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Feststellung der Gleichwertigkeit „B-WuG“ und „B-BWL“

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Der Prüfungsausschuss hat einstimmig die Gleichwertigkeit der Bachelorstudiengänge „Wirtschaft und Gesellschaft“ und „Betriebswirtschaftslehre“ beschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 15 Abs. 2 der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung.

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Feststellung der Gleichwertigkeit „B-WuG“ und „B-IM“

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Der Prüfungsausschuss hat einstimmig die Gleichwertigkeit der Bachelorstudiengänge „Wirtschaft und Gesellschaft“ und „International Management“ beschlossen.  Rechtsgrundlage hierfür ist § 15 Abs. 2 der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung.

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Feststellung der Gleichwertigkeit: „B-IM" und „B-IBE"

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Der Prüfungsausschuss hat einstimmig die Gleichwertigkeit der Studiengänge International Business and Economics" und International Management" beschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist §16 Abs. 2 der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen.

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Letzte Änderung: 06.11.2024 - Ansprechpartner: Webmaster