Feststellung der Gleichwertigkeit „B-WuG“ und „B-BWL“
Der Prüfungsausschuss hat einstimmig die Gleichwertigkeit der Bachelorstudiengänge „Wirtschaft und Gesellschaft“ und „Betriebswirtschaftslehre“ beschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 15 Abs. 2 der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung.