Prüfungsanmeldung bei laufenden Anerkennungsverfahren
Anmeldungen zu Modulprüfungen sind unabhängig von etwaigen laufenden Verfahren zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen fristgerecht vorzunehmen.
Diesbezügliche Anmeldungen stehen dabei unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Abschlusses laufender Anerkennungsverfahren.