Schritte vor der Abreise

Antrag und Modulbeschreibungen

1) Füllen Sie stets den studiengangspezifischen Excel-Antrag „Anerkennungsvereinbarung bei Auslandsstudium“ aus. Als Ausfüllhilfe hierfür nutzen Sie derweil diesen korrekt ausgefüllten Beispielantrag.

 

Merke zum Ausfüllen!

Grundsätzlich muss für die Anerkennungsfähigkeit eines auswärtigen Kurses kein (nahezu) identisches Modul an der FWW existieren! Insofern vermerken Sie nur im Falle, dass Sie ein hiesiges Pflichtmodul ersetzen wollen das Ihrer Einschätzung nach auswärtige Pendant im Antrag. Sollten bei der Prüfung Ihres Antrages (weitere) Äquivalenzen zu hiesigen Kursen festgestellt werden, wird Ihnen dies mit der Konsequenz mitgeteilt, dass diese nach Ihrer Rückkehr nicht ebenfalls belegen zu können.

 

2) Zur Prüfung der Anerkennungsfähigkeit sind aussagekräftige Modulbeschreibungen (jeweils einzelnes Dokument im PDF-Format) als Nachweise insb. hinsichtlich nachfolgender Punkte unerlässlich: 

  • Modulinhalt (= Lerninhalte)
  • Modulniveau (= BA vs. MA)
  • ECTS-/CP-Anzahl bzw. Arbeitsaufwand (h)
  • Art und Umfang der modulspezifischen Prüfungsleistungen

 

Einreichung der Antragsdokumente

Excelantrag (xlsx.-Format) und Modulbeschreibungen (einzelne PDF-Dokumente) sind stets über Ihre studentische E-Mail-Adresse beim Akademischen Leiter des Prüfungsamtes (PD Dr. habil. Toni Richter)  an toni.richter@ovgu.de einzureichen.

Als Einreichungshilfe nutzen Sie die Vorlage: E-Mail-Korrespondenz

 

Prüfung der Antragsdokumente

1) Die Anerkennungsfähigkeit der beantragten Module wird anhand der (rechtlichen) Kriterien der Lissabon Konvention (Qualität, Niveau, Lernergebnisse, Arbeitsaufwand, Profil) i.V.m. den Vorgaben Ihrer Studien- und Prüfungsordnung geprüft.

2) In der Regel wird Ihnen nach Eingang aller notwendigen Dokumente das Ergebnis der Prüfung nach ca. 3-4 Wochen per E-Mail von Herrn Richter mitgeteilt werden.

 

Anerkennungsvereinbarung versus Learning Agreement

1) Die bewilligte excelbasierte „Anerkennungsvereinbarung“ (exAV) stellt formal die verbindliche Prüfungsanmeldung (vorbehaltlich etwaiger späterer Änderungen) dar.

2) Auf Basis der bewilligten exAV  ist dan Ihrerseits das korrespondierende Learning Agreement für die Partnerhochschule auszufüllen/anzufertigen. Die genauen Schritte hängen derweil von Ihrem spezifischen Austauschprogramm ab:

 

(I) Erasmus+

  • Nutzen Sie die Mobilitätsdatenbank MoveOn zur Erstellung des digitales Learning Agreements (LA/CA) in Form einer 1-zu-1-Übertragung des „exAV" beachten Sie dafür die verlinkten Ausfüllhinweise und insb.:
  • "Auswärtige Module" sind in MoveOn unter der Rubrik „Aufenthalt (empfangene…)“ einzutragen
  • Gewünschte Anerkennungen FWW“ sind in MoveOn unter der Rubrik „Heimat (Senden …)“ einzutragen
  • Haben Sie alle Pflichtfelder des LA/CA ausgefüllt, wird das Prüfungsamt automatisch hierüber informiert und wird selbiges über MoveOn „genehmigen“ bzw. zur Einsicht für die Partner-Universität „freigeben“
  • Beachte! Etwaige Über-/Eintragungsfehler in MoveOn in Hinblick zur  „exAV“ gehen zu Ihren Lasten und entfalten keine Rechtswirkung.

 

(II) Freemover/Weltweit-Programm

  • Nutzen sie als Formular die LA/CA-Vorlage des Akademischen Auslandsamtes und übertragen Sie dabei die bewilligte „exAV“ 1-zu-1.
  • Übersenden Sie das ausgefüllte und Ihrerseits unterzeichnete LA/CA über Ihre studentische E-Mail-Adresse an Herrn PD. Dr. habil. Richter.
  • Nachdem Ihr LA/CA dann unserseits unterzeichnet und gestempelt würde, wird es Ihnen per E-Mail zurückgesendet.
    • Beachte! Etwaige Über-/Eintragungsfehler im LA/CA in Hinblick zur bewilligten „exAV“ gehen zu Ihren Lasten und entfalten keine Rechtswirkung.

Letzte Änderung: 05.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster