Anerkennung von Amts wegen
Gemäß der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen beziehungsweise entsprechender Bekanntmachungen wird eine Anerkennung von Amts wegen bei Studiengangwechseln nachfolgender Bachelorstudiengänge vorgenommen:
Wirtschaft und Gesellschaft ↔ Betriebswirtschaftslehre
Wirtschaft und Gesellschaft ↔ International Management
Betriebswirtschaftslehre ↔ International Management
International Management ↔ International Business and Economics
In den aufgeführten Fällen eines Studiengangwechsels wird das gesamte Anerkennungsverfahren automatisch vom Prüfungsamt durchgeführt, d. h. unabhängig von einer Beantragung auf Anerkennung durch den Studierenden.