Zulässige Taschenrechner bei schriftlichen Prüfungen

Laut Beschluss des Prüfungsausschuss, sind zu den schriftlichen Prüfungen ab dem SoSe 2004 ausschließlich alle nicht-programmierbaren Taschenrechner ohne Kommunikations- oder (Voll-)Textverarbeitungsfunktion zugelassen. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Letzte Änderung: 19.02.2025 - Ansprechpartner: Webmaster