Prüfungsanmeldung bei fakultätsfremden Leistungen
- Im Falle, dass Sie Prüfungen an einer Fremdfakultät (nicht FWW) absolvieren, ist der Prüfungsplan sowie die entsprechenden Termine / Fristen der jeweiligen anbietenden Fakultät zu berücksichtigen.
- Sollte das fakultätsfremde Modul nicht in der Zuordnungsliste ausgewiesen sein, ist eine Anmeldung via LSF nicht möglich.
- Vielmehr ist der Antrag zur Anmeldung einer fakultätsfremden Leistung beim Prüfungsamt der FWW einzureichen.