Hilfsmittel
„Gemäß § 15 (2) der gültigen ASPO sind „[d]ie Studierenden rechtzeitig vor Beginn der Modulprüfung und der studienbegleitenden Prüfungsleistungen vom Modulverantwortlichen über erlaubte Hilfsmittel zu informieren“.
Infolgedessen wird eine genaue Auflistung der zugelassenen Hilfsmittel i.d.R. mindestens eine Woche vor dem angesetzten Prüfungstermin in angemessener Art und Weise durch den Modulverantwortlichen (und nicht über das Prüfungsamt) offiziell bekanntgegeben, bspw. über die Lehrstuhl-Homepage oder den spezifischen Moodle-Kurs.“