Feststellung der Gleichwertigkeit: „B-IM" und „B-IBE"
Der Prüfungsausschuss hat einstimmig die Gleichwertigkeit der Studiengänge „International Business and Economics" und „International Management" beschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist §16 Abs. 2 der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen.