Nachträgliche Prüfungsanmeldung
Allgemeine Hinweise:
- der Antrag auf nachträgliche Prüfungsanmledung bedingt keiner Form
- Nachträgliche Prüfungsanmeldung kann grds. nur gewährt werden, wenn der Antragsteller schlüssig und glaubhaft darlegt, dass die Einhaltung der Ausschlussfrist ohne eignes Verschulden versäumt wurde
- Authentifizierung und Einreichung über die studentische (!) Email-Adresse
- Einreichung auch postalisch (inklusive Unterschrift) möglich
Verfahren bei Krankheit:
Im Falle der nachträglichen Prüfungsanmeldung aufgrund einer Erkrankung / gesundheitlicher Beeinträchtigung ihrerseits, ist zusätzlich zum Antrag eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung einzureichen, aus der die spezifischen körperlichen / geistigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen dezidiert hervorgehen.
Beispielvorlage: Ärztliches Attest
Hinweis: Die Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") gilt nicht als aussagekräftiger Nachweis und wird daher auch nicht vom Prüfungsausschuss als solcher akzeptiert werden.