Nachträgliche Prüfungsanmeldung

Allgemeine Hinweise: 

- der Antrag auf nachträgliche Prüfungsanmledung bedingt keiner Form 

- Nachträgliche Prüfungsanmeldung kann grds. nur gewährt werden, wenn der Antragsteller schlüssig und glaubhaft darlegt, dass die Einhaltung der Ausschlussfrist ohne eignes Verschulden versäumt wurde

- Authentifizierung und Einreichung über die studentische (!) Email-Adresse

- Einreichung auch postalisch (inklusive Unterschrift) möglich

 

Verfahren bei Krankheit:

Im Falle der nachträglichen Prüfungsanmeldung aufgrund einer Erkrankung / gesundheitlicher Beeinträchtigung ihrerseits, ist zusätzlich zum Antrag eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung einzureichen, aus der die spezifischen körperlichen / geistigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen dezidiert hervorgehen. 

Beispielvorlage: Ärztliches Attest

 

Hinweis: Die Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") gilt nicht als aussagekräftiger Nachweis und wird daher auch nicht vom Prüfungsausschuss als solcher akzeptiert werden. 

Letzte Änderung: 25.08.2023 - Ansprechpartner: Webmaster